Das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz 2023

Mit Kundmachung vom 19.07.2023 ist das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) in Kraft getreten. Damit wurde die während der Corona-Pandemie geschaffene Möglichkeit, virtuelle Gesellschafterversammlungen abzuhalten, in ein dauerhaftes Gesetz überführt. Anders als während der Pandemie bedarf es dafür aber nunmehr einer ausdrücklichen Grundlage im Gesellschaftsvertrag, der Satzung oder den Statuten der jeweiligen Gesellschaft. Die Details des VirtGesG haben wir für Sie zusammengefasst: