Insolvenz, Sanierung und Restrukturierung

Erfahrung und Expertise stehen im Vordergrund. Wir gehen der Sache auf den Grund und bringen sie auf den Punkt. Wir kennen die Lösungen und beschreiben sie. Sie erhalten die erforderliche Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen und bei der Erreichung von vereinbarten Zielen. Die Klienten beschreiben unsere Beratung als präzise, verständlich, mit dem notwendigen „Zug aufs Tor“.

Erwerb eines Unternehmens in der Krise – Distressed M&A
Dafür gelten besondere Regelungen. Wer diese kennt, dem eröffnen sich ungeahnte gesetzliche Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie als Unternehmenskäufer bei der Verhandlung von Verträgen mit dem Eigentümer bzw. dem Insolvenzverwalter, vertreten Sie bei ausgeschriebenen Markt-Tests und M&A Prozessen, vom Signing über das Closing bis hin zur Umsetzung von Post-Merger-Maßnahmen.

 

Geschäftspartner in der Krise – Schutz von Gläubigerinteressen
Wird der Vertragspartner insolvent, geht es darum, Ihre Interessen, Rechte und Ansprüche zu wahren. Sind Sie Lieferant, sorgen wir uns um Ihren Eigentumsvorbehalt; sind Sie Gläubiger mit Pfand- oder sonstigen Sicherungsrechten, unterstützen wir bei deren Durchsetzung. Mit all unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Masseverwalters.

 

Unternehmen in Schwierigkeiten
Wir beraten bei der Erstellung von Finanzplänen, Zahlungsfähigkeits-Analysen, Fortbestehensprognosen und Sanierungskonzepten. Auch bei Bankenrunden sind wir an Ihrer Seite. Bei Vorliegen der Voraussetzungen bereiten wir an Ihrer Seite die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor und unterstützen Sie rechtzeitig vorher bei der gebotenen Umstellung auf „Insolvenz-Gestion“. Wir begleiten Sie durch die Insolvenz und beraten präzise und umfassend in Richtung eines Sanierungsplans.

 

Eigentümer – Gesellschafter – Organe – Berater – Wirtschaftsprüfer
Auch die Eigentümer- und Gesellschafterinteressen gilt es zu wahren. Diese sind nicht immer ident mit jenen des Unternehmens, wenn es in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Wir beraten etwa betreffend Maßnahmen zur Eigenkapital-Stärkung, aber auch im Hinblick auf zulässige Gesellschafterdarlehen.

Die Funktion eines Geschäftsführers bzw. eines Vorstandsmitglieds ist mitunter auch haftungsbegründend. Daher ist das rechtzeitige und korrekte Umstellen auf „Insolvenz-Gestion“ geboten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sollten Ihnen gegenüber schon Ersatzansprüche erhoben worden sein, unterstützen wir Sie bei der Abwehr. Zu unseren Klienten gehören dabei auch Berater und Wirtschaftsprüfer.

 

Tätigkeit als Insolvenzverwalter
Wir werden von den Gerichten regelmäßig zu Insolvenzverwaltern bestellt; auch jeweils in den bekannten Großinsolvenzen der letzten Jahre (zB Quelle, dayli = Schlecker Österreich, Wozabal). Die Kenntnis der Perspektive des Insolvenzverwalters und das Wissen darum, „wie dieser tickt“, haben sich vielfach als hilfreich erwiesen, wenn wir Gläubiger vertreten oder dem Insolvenzverwalter namens eines Wettbewerbers ein Übernahmeangebot betreffend das insolvente Unternehmen unterbreitet haben.