Strompreisanpassungsmöglichkeiten gegenüber Verbrauchern aus rechtlicher Sicht – 2 Jahre § 80 Abs 2a ElWOG
Unser Partner Klaus Oberndorfer hat seine vielfältige Praxiserfahrung über Energiepreisanpassungen der letzten Jahre in ganz Österreich, basierend auf seinem Vortrag am Linzer Energierechtstag, in einem ausführlichen Aufsatz über die Kernbestimmung der Strompreisanpassung, den § 80 Abs 2a ElWOG, zusammengefasst
Erstmals wird auf sämtliche wichtige, praxisrelevante Fragen dieser Bestimmung (Anwendungsbereich, Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen) ausführlich eingegangen.
Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIrduut20240404