UPDATE: Schadenersatz im Vergabeverfahren – BEURLE wehrt Schadenersatzansprüche erfolgreich ab
Der OGH hat sich kürzlich erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Schaden dem öffentlichen Auftraggeber zu ersetzen ist, wenn der Zuschlag an den erstgereihten Bieter nicht erteilt werden kann, weil sich nach Zuschlagsentscheidung aber vor Zuschlagserteilung herausstellt, dass dieser eine Ausschreibungsbedingung (doch nicht) nicht erfüllen kann. Die bisherige Judikatur zum Schadenersatz im Vergabeverfahren behandelte nur den umgekehrten Fall, nämlich mögliche Schadenersatzansprüche von Bietern gegen die ausschreibende Stelle.
Das Höchstgericht behandelt diesen Fall nach den Regeln der zivilrechtlichen culpa in contrahendo. Der ausschreibenden Stelle steht daher (nur) bei Vorliegen der allgemeinen zivilrechtlichen Voraussetzungen der Vertrauensschaden zu. Das deutlich höhere Klagsbegehren auf Ersatz des Erfüllungsinteresses, somit der Preisdifferenz zum schlussendlich zum Zug gekommenen Angebot des nächstgereihten Bieters, konnte zugunsten unseres Mandanten erfolgreich abgewehrt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier