Unternehmenstransaktionen (M&A)

Wir beraten Sie bei Unternehmenstransaktionen und Zusammenschlüssen, sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Bereich. An Ihrer Seite begleiten wir den gesamten Prozess als „MEMBER OF YOUR TEAM“ bis zum erfolgreichen Abschluss.

Unternehmenskauf und -verkauf, Asset Deal und Share Deal
Wie erhöhe ich den Umsatz, wie den Marktanteil? Tatsache ist, dass Wachstumsstrategien oft durch den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen umgesetzt werden. Strategisch kann aber auch der Verkauf eines Unternehmensteils oder einer ganzen Unternehmensgruppe sinnvoll sein. Dabei begleiten wir den gesamten Prozess. Wir beraten Sie zur richtigen Transaktionsstruktur, führen die rechtliche Due Diligence durch, sitzen an Ihrer Seite am Verhandlungstisch, erarbeiten die Verträge und sorgen für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (wir beantworten insbesondere kartell- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen und holen für Sie die erforderlichen Genehmigungen ein).

In- und Ausland
Wir begleiten unsere Klienten bei Ihren Wachstumsaktivitäten im In- und Ausland. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen profitieren Sie von unserem Netzwerk erstklassiger internationaler Partnerkanzleien.

Sparring Partner
Selbstverständlich versorgen wir Sie mit all unserer rechtlicher Erfahrung und Expertise. Klienten schätzen darüber hinaus aber auch unsere Funktion als „Sparring-Partner“ bei der Reflexion strategischer Ansätze. In diesem Sinn verstehen wir uns als vielseitige Berater mit lösungsorientierten Denkansätzen.

Strategische Partnerschaften, Joint Ventures
Vielfach gehen Unternehmenstransaktionen strategische Partnerschaften voraus oder bieten sich diese als gute Alternative an. Auch bei dem Eingehen von Partnerschaften zur Erfüllung gemeinsamer Unternehmungen (Joint Ventures) stehen wir mit unserer Expertise beratend zur Seite. Neben der Ausgestaltung des geeigneten Vertragswerks spielt die Einhaltung regulatorischer Vorgaben auch hier eine wesentliche Rolle. Schließlich ist die rechtzeitige Sensitivität für kartell- und wettbewerbsrechtliche Aspekte unerlässlich und deren Berücksichtigung Grundvoraussetzung für das gemeinsame Zusammenwirken.