Gesellschafts- und Stiftungsrecht

Wir beraten und betreuen Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Privatstiftung in allen Belangen des Gesellschaftsrechts, insbesondere im gesellschaftsrechtlichen „daily business“, bei Umstrukturierungen, Unternehmensübergaben, Zukäufen und Verkäufen sowie der Gründung von Joint Ventures. Unsere Leistungsspektrum umfasst dabei unter anderem:

  • Wahl der richtigen Gesellschaftsform, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte*
  • Gründung von Gesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Personengesellschaften, etc.) inklusive Erstellung begleitender Syndikatsverträge
  • Erstellung von Geschäftsordnungen für Vorstand/Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Beirat
  • Erstellung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
    Begleitung von (auch strittigen) Generalversammlungen und Hauptversammlungen
  • Umgründung von Gesellschaften, insb. Einbringungen, Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzungen sowie Gesellschafterausschluss
  • Begleitung von Fusionen und Zusammenschlüssen
  • Begleitung beim Unternehmenskauf und -verkauf inklusive Due Diligence (siehe auch Spezialgebiet „Unternehmenstransaktionen (M&A)“)
  • Vertretung der Interessen der Gesellschaft gegenüber Organen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen) und Gesellschaftern bzw. umgekehrt, insbesondere auch bei streitigen Auseinandersetzungen
  • Beratung und Begleitung von Unternehmensnachfolgen und -übergaben, insbesondere im Familienkreis
  • Beratung in Bezug auf die Vor- und Nachteile der Errichtung einer Privatstiftung (insbesondere Familienstiftungen)
  • Erstellung und Abänderung von Stiftungserklärungen
  • Übernahme von Organmandaten bei Privatstiftungen
    Auflösung / Widerruf von Privatstiftungen
  • Beratung zu sämtlichen sonstigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Privatstiftungsrecht (Beratung von Vorständen, Begünstigten, Beiratsmitgliedern, etc.)
  • Vertretung in stiftungsrechtlichen Streitigkeiten (insb. Abberufung von Organwaltern)
  • Gründung, Begleitung und Auflösung von unternehmensübergreifenden Partnerschaften zur Erfüllung gemeinsamer Unternehmungen (Joint Ventures)

*Für steuerliche Spezialfragen arbeiten wir eng mit renommierten Wirtschaftstreuhändern/Steuerberatern zusammen.